Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen
Fenster, Fassade, Dach, Heizung oder Kellerdecke? Der Sanierungsfahrplan bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge.
Sie möchten Ihr Haus modernisieren, Fördermittel nutzen oder zuerst wissen, welche Maßnahme wirklich sinnvoll ist? Der individuelle Sanierungsfahrplan ordnet Dach, Fassade, Fenster, Keller, Heizung und Technik in eine klare Strategie – angepasst an die neuen BEG-Regeln vom 21. Juli 2026.
Ein iSFP lohnt sich, wenn Sie Ihr Wohngebäude nicht planlos sanieren möchten. Besonders hilfreich ist er bei älteren Häusern, nach Hauskauf oder Erbschaft, bei hohen Heizkosten oder wenn mehrere Maßnahmen anstehen und die richtige Reihenfolge unklar ist. Mit der BEG-Reform gewinnt der iSFP zusätzlich als Türöffner für den kommenden WPB-Bonus an Bedeutung.
Fenster, Fassade, Dach, Heizung oder Kellerdecke? Der Sanierungsfahrplan bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge.
Der iSFP hilft, die neuen Schwellenwerte für den iSFP-Bonus und die künftige WPB-Förderung frühzeitig einzuordnen.
Einzelmaßnahmen ohne Gesamtstrategie können teuer werden. Der iSFP zeigt, welche Schritte technisch zusammenpassen.
Genau dafür ist der iSFP stark. Er beantwortet nicht nur die Frage „Was ist möglich?“, sondern auch: Was ist sinnvoll, was kann warten und welche Maßnahme sollte vorbereitet werden?
Nach dem Kauf eines älteren Hauses hilft der iSFP, Sanierungskosten, Prioritäten und Fördermöglichkeiten frühzeitig einzuordnen.
Nicht jede Maßnahme muss sofort umgesetzt werden. Der Fahrplan zeigt, wie Sie schrittweise und trotzdem strukturiert vorgehen.
Vor einer neuen Heizung sollten Gebäudehülle, Heizlast, Vorlauftemperaturen und mögliche Optimierungen mitgedacht werden.
Bei mehreren Wohneinheiten verändern sich die Bonusschwellen deutlich. Der iSFP macht sichtbar, wo sich das Bündeln von Maßnahmen wirklich rechnet.
Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat den iSFP-Bonus umgebaut und einen neuen WPB-Bonus für besonders unsanierte Gebäude auf den Weg gebracht. Damit ist der iSFP nicht mehr nur ein Beratungsbericht, sondern die Grundlage für zwei unterschiedliche Förderhebel.
Die Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP kann über das BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden: maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € ab drei Wohneinheiten.
Zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 % auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf passende BEG-Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik möglich sein. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gilt dieser Bonus nicht.
Mit gefördertem iSFP kann sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für passende Effizienzmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit verdoppeln. Für die zweite bis sechste Wohneinheit steigt sie von 15.000 € auf 30.000 €, ab der siebten von 8.000 € auf 15.000 €. Dieser Vorteil bleibt durch die Reform unverändert bestehen.
Seit der BEG-Reform greift der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten erst, wenn die förderfähigen Investitionskosten einer Maßnahme eine Mindestschwelle überschreiten. Bei einem Einfamilienhaus liegt diese Schwelle bei 30.000 €. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich die Schwelle: 30.000 € für die erste Wohneinheit, zusätzlich je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, ab der siebten Wohneinheit je 8.000 €. Der Bonus wird ausschließlich auf den Anteil der förderfähigen Kosten gewährt, der oberhalb dieser Schwelle liegt – nicht auf den gesamten Investitionsbetrag.
Angenommen, für die Dämmung von Fassade und Dach fallen 45.000 € förderfähige Investitionskosten an.
Ohne die neue Schwellenregel wären es rechnerisch 5 % auf die vollen 45.000 € gewesen – also 2.250 € Bonusanteil. Die Reform reduziert den Bonus in diesem Fall auf den Teil oberhalb der Schwelle.
Bei drei Wohneinheiten liegt die Mindestschwelle für den iSFP-Bonus bei 60.000 €: 30.000 € für die erste Wohneinheit plus 2 × 15.000 € für die zweite und dritte Wohneinheit. Für den Bonus müssen die förderfähigen Kosten einer Maßnahme in einem Antrag also mindestens diese Höhe erreichen.
Bei größeren Dämmpaketen, etwa Fassade und Dach in einem Zug, ist diese Schwelle realistisch erreichbar. Für kleinere Einzelmaßnahmen entfällt der Bonus.
Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle an sogenannten Worst Performing Buildings ist ein zusätzlicher Bonus vorgesehen – voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027. Für den WPB-Bonus muss die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP sein beziehungsweise einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2021.
Dach, Außenwand, Kellerdecke, Fenster, Türen und Wärmebrücken können im iSFP fachlich betrachtet werden.
Lüftung, Heizungsoptimierung, Rohrdämmung, Pumpen, Regelung und digitale Optimierung können eine Rolle spielen.
Für den iSFP-Bonus muss die Maßnahme innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Ziel ist kein theoretischer Bericht für die Schublade, sondern eine verständliche Entscheidungshilfe: Was ist am Gebäude los, welche Maßnahmen passen und welcher nächste Schritt ist realistisch – auch im Licht der neuen Förderlogik?
Gebäudeart, Baujahr, Ziel, Sanierungsdruck und mögliche Förderfähigkeit werden zunächst grob eingeordnet.
Grundrisse, Flächen, Verbrauchsdaten, Heizungsinformationen und bisherige Sanierungen werden geprüft.
Gebäudehülle, Fenster, Dach, Keller, Heizung und energetische Schwachstellen werden am Objekt aufgenommen.
Aus der Analyse entsteht ein Fahrplan mit sinnvollen Paketen, Reihenfolge, Kostenrahmen und Förderhinweisen inklusive Bonusschwellen.
Der iSFP wird erläutert. Danach kann entschieden werden, welche Maßnahme zuerst vertieft geplant oder angeboten werden soll.
Ein guter Sanierungsfahrplan liefert nicht nur eine Maßnahmenliste. Er macht die Zusammenhänge verständlich: Gebäudehülle, Technik, Kosten, Förderung und Reihenfolge.
Sie sehen, wo Ihr Gebäude heute steht und welche Bauteile besonders stark zum Energieverlust beitragen.
Der Fahrplan zeigt, welcher energetische Zielzustand mit sinnvollen Maßnahmen erreichbar ist.
Einzelmaßnahmen werden zu Paketen sortiert, damit Gewerke, Förderlogik und technische Abhängigkeiten zusammenpassen.
Der iSFP bietet eine Orientierung zu Investitionen, Sowieso-Kosten und möglicher Förderung. Angebote von Fachfirmen bleiben trotzdem notwendig.
Sie erhalten eine Einordnung zu iSFP-Bonus, WPB-Bonus und den relevanten Schwellenwerten. So lassen sich Maßnahmen gezielter zuschneiden.
Zusätzlich zum Fahrplan helfen technische Hinweise dabei, spätere Angebote und Umsetzungsschritte besser zu bewerten.
Der iSFP ist keine Handwerkerplanung und kein verbindliches Angebot. Er ist die strategische Grundlage, damit Sie danach bessere Entscheidungen treffen und Angebote gezielter einholen können.
Wenn Sie noch nicht wissen, ob Dämmung, Fenster, Heizung oder Heizlast zuerst geprüft werden sollten, ist der iSFP ein guter Einstieg.
Wenn nicht alles sofort umgesetzt werden soll, hilft der Fahrplan, die Sanierung in realistische Schritte aufzuteilen.
Der iSFP macht klarer, welche Angebote später überhaupt sinnvoll sind und welche Maßnahme zuerst vorbereitet werden sollte.
Die Bonusschwellen ab Juli 2026 machen die Reihenfolge und Bündelung der Maßnahmen wichtiger. Der iSFP legt dafür die Basis.
Viele Wohngebäude in Aschaffenburg und Umgebung stammen aus Baujahren, in denen Dämmstandard, Fensterqualität und Heiztechnik noch nicht auf heutige Effizienz ausgelegt waren. Der iSFP hilft, diese Gebäude nicht hektisch, sondern planbar zu modernisieren – gerade dann, wenn Bonusschwellen und WPB-Voraussetzungen im Spiel sind.
Der Sanierungsfahrplan ist oft der Startpunkt. Danach können je nach Gebäude weitere Fachthemen wichtig werden.
Die wichtigsten Antworten für Eigentümer, Käufer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften – inklusive der neuen BEG-Regeln.
Ein iSFP ist ein individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude. Er bewertet den energetischen Zustand des Hauses und zeigt sinnvolle Maßnahmenpakete sowie eine passende Reihenfolge für die Sanierung.
Ein iSFP lohnt sich besonders, wenn mehrere Sanierungsschritte im Raum stehen – etwa Dämmung, Fenster, Dach, Kellerdecke oder Heizung. Für den iSFP-Bonus ab Juli 2026 muss die einzelne Maßnahme förderfähige Investitionskosten oberhalb einer Mindestschwelle erreichen: 30.000 € bei einem Einfamilienhaus, entsprechend mehr bei mehreren Wohneinheiten. Auch unabhängig vom Bonus bleibt der iSFP eine solide Grundlage für die Reihenfolge der Maßnahmen und für den kommenden WPB-Bonus.
Die Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP kann über das BAFA gefördert werden. Der Zuschuss beträgt aktuell 50 % des förderfähigen Beratungshonorars – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Effizienz-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik greift erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei einem Einfamilienhaus. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich die Schwelle: zusätzlich 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste, ab der siebten je 8.000 €. Bei drei Wohneinheiten liegt die Schwelle also bei 60.000 €. Der Bonus wird nur auf den Anteil der förderfähigen Kosten gewährt, der über der Schwelle liegt. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gilt der iSFP-Bonus grundsätzlich nicht.
Der Bonus für Worst Performing Buildings ist voraussichtlich ab Q1 2027 vorgesehen und richtet sich an besonders unsanierte Bestandsgebäude. Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, wenn sie Bestandteil eines geförderten iSFP oder einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude sind. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist hier nicht vorgesehen. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
Ja. Mit gefördertem iSFP kann sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für passende Effizienzmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € pro erster Wohneinheit verdoppeln. Für die zweite bis sechste Wohneinheit steigt die Grenze von 15.000 € auf 30.000 €, ab der siebten von 8.000 € auf 15.000 €. Diese Grenzerhöhung wirkt unabhängig vom neuen Bonusschwellenwert.
Für den iSFP-Bonus muss die jeweilige Sanierungsmaßnahme innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Förderbedingungen sollten vor der Umsetzung immer aktuell geprüft werden.
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Unterlagenlage, Komplexität und Anzahl der Wohneinheiten ab. Nach einer Ersteinschätzung lässt sich der Aufwand transparent einordnen.
Ein iSFP ist in vielen Fällen nicht verpflichtend. Er ist jedoch sinnvoll, wenn ein Gebäude schrittweise saniert werden soll oder Fördermöglichkeiten wie iSFP-Bonus und WPB-Bonus systematisch geprüft werden sollen.
Hilfreich sind Grundrisse, Baujahr, Wohnflächen, Verbrauchsdaten, Heizungsdaten und Angaben zu bereits durchgeführten Sanierungen.
Schildern Sie kurz Gebäude, Baujahr, Ort und Ihr Ziel. Ich prüfe, ob ein individueller Sanierungsfahrplan, eine Heizlastberechnung, ein Energieausweis oder eine andere Beratung der bessere nächste Schritt ist – und ob sich die neuen Bonusschwellen für Ihr Vorhaben rechnen.