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Energieberatung Nichtwohngebäude Aschaffenburg | DIN V 18599 · BAFA · KfW 263
Grundriss eines Nichtwohngebäudes – Analyse von Nutzungszonen und Gebäudestruktur für die Energieberatung in Aschaffenburg
Energieberatung Nichtwohngebäude Aschaffenburg

Energieberatung für Nichtwohngebäude in Aschaffenburg und Hanau

Büro, Praxis, Gewerbe, Werkstatt oder kommunales Gebäude: Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte prüfe ich Schwachstellen, Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten für Ihr Nichtwohngebäude – konkret, wirtschaftlich und ohne Umwege.

🧮 Förderung für mein Gebäude berechnen ↓
DIN V 18599 Normgerechte energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden – Nutzungszonen, Technik und Gebäudehülle als Gesamtsystem.
BAFA & KfW 263 Fördermittelprüfung: Welche Programme kommen infrage und welche Voraussetzungen müssen vor Antragstellung erfüllt sein?
Betriebskosten Heizung, Lüftung, Kühlung und Regelungstechnik zusammen betrachten – nicht isoliert.
Planungssicherheit Maßnahmen priorisieren, Investitionen realistisch bewerten und teure Fehlentscheidungen vermeiden.

Themenübersicht

Alles Wichtige zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude unterscheiden sich grundlegend von Wohnhäusern. Nutzungszeiten, interne Lasten, Lüftungsanforderungen und gewerbliche Prozesse bestimmen den Energieverbrauch oft ebenso stark wie Dämmung oder Heizung.

Besonderheiten

Warum Nichtwohngebäude eine eigene Energieberatung brauchen

Bei Nichtwohngebäuden kommen Nutzungsprofile, technische Anlagen, Lüftungsanforderungen, interne Wärmequellen und häufig wechselnde Betriebszeiten zusammen. Das verändert die energetische Analyse wesentlich.

Was bei Nichtwohngebäuden zählt

Die energetische Bewertung nach DIN V 18599 berücksichtigt relevante Nutzungszonen und technische Systeme gemeinsam.

  • Nutzungsprofile wie Büro, Verkauf, Lager, Produktion oder Praxis
  • Betriebszeiten und interne Lasten
  • Lüftungs- und Klimatisierungssysteme
  • Kühlbedarf und sommerlicher Wärmeschutz
  • Gebäudeautomation und Regelungstechnik

Was die Beratung leisten soll

Ziel ist eine belastbare Grundlage für Entscheidungen: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Was sollte zuerst umgesetzt werden und was gehört in eine langfristige Sanierungsstrategie?

Ich arbeite unabhängig – ohne eigenes Handwerksunternehmen und ohne Provision von Herstellern. Die Empfehlungen orientieren sich am Gebäude und an Ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung.

Allgemeine Fragen zu Förderung und Ablauf beantworte ich auch in der FAQ zur Energieberatung .

Kostenlos einschätzen lassen

Leistungen

Was ich für Ihr Nichtwohngebäude tue

Je nach Ausgangslage und Ziel unterstütze ich bei Analyse, Konzept, Fördermittelprüfung, Energieausweis und Sanierungsstrategie – als Einzelleistung oder im Gesamtpaket.

🏢

Bestandsanalyse

Erfassung von Gebäudehülle, Nutzung, Energieverbrauchsdaten, Anlagentechnik und baulichen Schwachstellen.

📊

DIN V 18599

Energetische Bewertung mit Nutzungszonierung: Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und technische Systeme werden gemeinsam betrachtet.

💶

Fördermittelprüfung

Prüfung auf BAFA-Energieberatung, KfW 263, BEG-Einzelmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung.

🌡️

Anlagentechnik

Heizung, Lüftungs- und Klimaanlage, Warmwasserbereitung und Gebäudeautomation gemeinsam optimieren.

🧱

Gebäudehülle

Dach, Fassade, Fenster, Türen und Wärmebrücken beurteilen: Welche Maßnahmen bringen welche Wirkung und welche sind wirtschaftlich sinnvoll?

🧭

Sanierungsstrategie

Maßnahmen nach Wirkung, Kosten, Förderfähigkeit und Betriebsablauf priorisieren: kurzfristig, mittelfristig und langfristig.

🤝

Umsetzungsbegleitung

Technische Anforderungen vorbereiten, Angebote fachlich einordnen und bei der Umsetzung unterstützen.

Förderung · Stand August 2026

Fördermittel für Nichtwohngebäude: Was kommt infrage?

Für Nichtwohngebäude bestehen unterschiedliche Förderwege – für Energieberatung, Einzelmaßnahmen, Heizungsförderung, Fachplanung und systemische Sanierungen.

BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)

Die BAFA fördert qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude. Im Modul Energieberatung nach DIN V 18599 beträgt die Förderung grundsätzlich 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal bis zu 4.000 €.

Die Förderfähigkeit und die konkrete Antragstellung sollten vor Auftragserteilung geprüft werden.

Förderbarkeit prüfen

BEG NWG, KfW 263 & Einzelmaßnahmen

Über KfW 263 kann die systemische Sanierung eines Bestands-Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude gefördert werden. Sonstige Effizienzmaßnahmen werden im Rahmen der BEG EM grundsätzlich mit 15 % bezuschusst.

  • Gebäudehülle: beispielsweise Dämmung, Fenster, Türen und Dachflächen
  • Anlagentechnik: beispielsweise Lüftung, Kältetechnik sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: grundsätzlich 15 %
  • Sonstige Effizienzmaßnahmen: insgesamt maximal 500 €/m² NGF und Kalenderjahr
  • Fachplanung & Baubegleitung: 50 % der förderfähigen Kosten; bei BEG EM NWG maximal 5 €/m² NGF und insgesamt 20.000 € förderfähige Kosten
  • KfW 263: Effizienzgebäude 40, 55, 70 oder Denkmal in den jeweils förderfähigen Klassen

Ablauf

So läuft die Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude ab

Von der ersten Einschätzung bis zur Sanierungsstrategie – strukturiert und nachvollziehbar.

Erstgespräch & Einschätzung

Wir besprechen Gebäudeart, Nutzung, Energieverbrauchsdaten, Ziele und mögliche Förderwege.

Bestandsaufnahme

Gebäudehülle, Anlagentechnik, Betriebszeiten, Unterlagen und bauliche Besonderheiten werden erfasst.

Analyse & Varianten

Energetische Bewertung, Maßnahmenvorschläge, Wirtschaftlichkeit und mögliche Förderprogramme werden untersucht.

Bericht & Umsetzung

Sie erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für Förderung, Planung und Umsetzung.

Stand der Berechnung: August 2026

Förderrechner

BEG-EM Förderrechner für Nichtwohngebäude

Berechnen Sie einen Orientierungswert für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der separate Heizungstausch über die KfW-Heizungsförderung ist in diesem Rechner nicht enthalten.

Für die Förderhöchstgrenze ist die relevante Nettogrundfläche des Gebäudes maßgeblich.
Die Höchstgrenze von 500 €/m² NGF gilt für die sonstigen Effizienzmaßnahmen insgesamt und nicht je ausgewählter Maßnahme.
Ohne Eingabe zeigt der Rechner das theoretische Maximum auf Basis der Förderhöchstgrenze.
Förderfähige FBB-Kosten bei BEG EM NWG: max. 5 €/m² NGF, insgesamt max. 20.000 €.
← Geben Sie links die Gebäudedaten ein und klicken Sie auf „Förderung berechnen“.
Max. Kostenbasis sonstige Effizienzmaßnahmen
Insgesamt 500 €/m² NGF und Kalenderjahr
Investitionszuschuss Effizienzmaßnahmen
15 % der berücksichtigten förderfähigen Ausgaben
Fachplanung & Baubegleitung
50 % der berücksichtigten förderfähigen FBB-Kosten
Orientierungswert gesamt
Effizienzmaßnahmen plus FBB
ⓘ Der Rechner dient ausschließlich der ersten Orientierung. Für sonstige Effizienzmaßnahmen beträgt die Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden insgesamt 500 €/m² NGF und Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge. Betrifft eine Maßnahme nur einen Teil der Gebäudefläche, kann der Förderhöchstbetrag entsprechend anteilig zu bestimmen sein. Die Heizungsförderung für einen Heizungstausch wird separat über die KfW berechnet und ist hier nicht enthalten. Förderbedingungen sollten vor Vertrags- und Antragstellung individuell geprüft werden.

FAQ

Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Was zählt als Nichtwohngebäude?

Dazu zählen beispielsweise Bürogebäude, Arztpraxen, Einzelhandelsflächen, Werkstätten, Produktionshallen, Lagerhallen, Hotels, Schulen und kommunale Gebäude. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist eine fachliche Einordnung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche erforderlich.

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Die Kosten hängen insbesondere von Gebäudegröße, Nutzungskomplexität, vorhandenen Unterlagen und gewünschtem Leistungsumfang ab. Für eine förderfähige Energieberatung nach DIN V 18599 kann das BAFA grundsätzlich 50 % des förderfähigen Beratungshonorars übernehmen.

Was ist die DIN V 18599 und warum ist sie wichtig?

Die DIN V 18599 ist die zentrale Normenreihe für die energetische Bilanzierung von Gebäuden und spielt insbesondere bei Nichtwohngebäuden eine zentrale Rolle. Sie berücksichtigt unter anderem unterschiedliche Nutzungszonen, Gebäudehülle sowie relevante technische Systeme.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Im Rahmen der BEG EM können bei Nichtwohngebäuden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik sowie Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung förderfähig sein. Der reguläre Zuschuss für diese Effizienzmaßnahmen beträgt grundsätzlich 15 %. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt bei Nichtwohngebäuden insgesamt 500 €/m² NGF und Kalenderjahr – unabhängig von der Anzahl der einzelnen Maßnahmen oder Anträge.

Was wird bei der Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Im Rahmen förderfähiger BEG-EM-Einzelmaßnahmen werden Fachplanung und Baubegleitung grundsätzlich mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten auf maximal 5 €/m² NGF und insgesamt maximal 20.000 € begrenzt. Daraus ergibt sich bei Ausschöpfung der maximalen Kostenbasis ein maximaler Zuschuss von 10.000 €.

Gibt es Förderung für die Energieberatung selbst?

Ja. Im BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ wird eine Energieberatung nach DIN V 18599 grundsätzlich mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt in diesem Modul bis zu 4.000 €.

Wann darf ich einen Auftrag erteilen?

Die konkrete Reihenfolge hängt vom Förderprogramm ab. Bei BEG-EM-Einzelmaßnahmen wird vor Antragstellung grundsätzlich bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Dieser muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Ein Vertrag ohne die erforderliche Förderbedingung kann förderschädlich sein. Deshalb sollte die Antragssituation immer vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Arbeiten Sie auch für Gebäude in Hanau, Lohr oder dem Spessart?

Ja. Ich betreue Projekte insbesondere in Aschaffenburg und dem Landkreis, Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis, im Spessart sowie Richtung Lohr am Main. Bei größeren Projekten sind auch weiter entfernte Standorte möglich.

Brauche ich einen Energieausweis für mein Nichtwohngebäude?

Bei Neubau sowie grundsätzlich bei Verkauf oder Neuvermietung kann ein Energieausweis erforderlich sein, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei einem Bestands-Nichtwohngebäude muss geprüft werden, ob je nach Gebäude, Anlass und Datenlage ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis infrage kommt. Für bedarfsorientierte Bewertungen ist die DIN V 18599 maßgeblich. Mehr dazu auf meiner Seite Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Ihr Nichtwohngebäude energetisch auf den Prüfstand stellen?

Ich analysiere, wo Handlungsbedarf besteht, welche Förderwege realistisch sind und wie sich Investitionen sinnvoll priorisieren lassen. Kostenlose Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung.

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Hinweis: Förderbedingungen, technische Anforderungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Die dargestellten Förderwerte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderprüfung. Förderinformationen geprüft am 24. August 2026; Grundlage: Förderbedingungen nach der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026.