Bestandsanalyse
Erfassung von Gebäudehülle, Nutzung, Energieverbrauchsdaten, Anlagentechnik und baulichen Schwachstellen.
Büro, Praxis, Gewerbe, Werkstatt oder kommunales Gebäude: Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte prüfe ich Schwachstellen, Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten für Ihr Nichtwohngebäude – konkret, wirtschaftlich und ohne Umwege.
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Nichtwohngebäude unterscheiden sich grundlegend von Wohnhäusern. Nutzungszeiten, interne Lasten, Lüftungsanforderungen und gewerbliche Prozesse bestimmen den Energieverbrauch oft ebenso stark wie Dämmung oder Heizung.
Besonderheiten
Bei Nichtwohngebäuden kommen Nutzungsprofile, technische Anlagen, Lüftungsanforderungen, interne Wärmequellen und häufig wechselnde Betriebszeiten zusammen. Das verändert die energetische Analyse wesentlich.
Die energetische Bewertung nach DIN V 18599 berücksichtigt relevante Nutzungszonen und technische Systeme gemeinsam.
Ziel ist eine belastbare Grundlage für Entscheidungen: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Was sollte zuerst umgesetzt werden und was gehört in eine langfristige Sanierungsstrategie?
Ich arbeite unabhängig – ohne eigenes Handwerksunternehmen und ohne Provision von Herstellern. Die Empfehlungen orientieren sich am Gebäude und an Ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung.
Allgemeine Fragen zu Förderung und Ablauf beantworte ich auch in der FAQ zur Energieberatung .
Kostenlos einschätzen lassenLeistungen
Je nach Ausgangslage und Ziel unterstütze ich bei Analyse, Konzept, Fördermittelprüfung, Energieausweis und Sanierungsstrategie – als Einzelleistung oder im Gesamtpaket.
Erfassung von Gebäudehülle, Nutzung, Energieverbrauchsdaten, Anlagentechnik und baulichen Schwachstellen.
Energetische Bewertung mit Nutzungszonierung: Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und technische Systeme werden gemeinsam betrachtet.
Prüfung auf BAFA-Energieberatung, KfW 263, BEG-Einzelmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Bei Nichtwohngebäuden wird zunächst geprüft, welcher Energieausweis für Gebäude, Anlass und Datenlage infrage kommt. Bedarfsorientierte Bewertungen erfolgen nach DIN V 18599.
Energieausweis für Nichtwohngebäude →Heizung, Lüftungs- und Klimaanlage, Warmwasserbereitung und Gebäudeautomation gemeinsam optimieren.
Dach, Fassade, Fenster, Türen und Wärmebrücken beurteilen: Welche Maßnahmen bringen welche Wirkung und welche sind wirtschaftlich sinnvoll?
Maßnahmen nach Wirkung, Kosten, Förderfähigkeit und Betriebsablauf priorisieren: kurzfristig, mittelfristig und langfristig.
Technische Anforderungen vorbereiten, Angebote fachlich einordnen und bei der Umsetzung unterstützen.
Förderung · Stand August 2026
Für Nichtwohngebäude bestehen unterschiedliche Förderwege – für Energieberatung, Einzelmaßnahmen, Heizungsförderung, Fachplanung und systemische Sanierungen.
Die BAFA fördert qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude. Im Modul Energieberatung nach DIN V 18599 beträgt die Förderung grundsätzlich 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal bis zu 4.000 €.
Die Förderfähigkeit und die konkrete Antragstellung sollten vor Auftragserteilung geprüft werden.
Förderbarkeit prüfenÜber KfW 263 kann die systemische Sanierung eines Bestands-Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude gefördert werden. Sonstige Effizienzmaßnahmen werden im Rahmen der BEG EM grundsätzlich mit 15 % bezuschusst.
Ablauf
Von der ersten Einschätzung bis zur Sanierungsstrategie – strukturiert und nachvollziehbar.
Wir besprechen Gebäudeart, Nutzung, Energieverbrauchsdaten, Ziele und mögliche Förderwege.
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Betriebszeiten, Unterlagen und bauliche Besonderheiten werden erfasst.
Energetische Bewertung, Maßnahmenvorschläge, Wirtschaftlichkeit und mögliche Förderprogramme werden untersucht.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für Förderung, Planung und Umsetzung.
Förderrechner
Berechnen Sie einen Orientierungswert für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der separate Heizungstausch über die KfW-Heizungsförderung ist in diesem Rechner nicht enthalten.
FAQ
Dazu zählen beispielsweise Bürogebäude, Arztpraxen, Einzelhandelsflächen, Werkstätten, Produktionshallen, Lagerhallen, Hotels, Schulen und kommunale Gebäude. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist eine fachliche Einordnung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche erforderlich.
Die Kosten hängen insbesondere von Gebäudegröße, Nutzungskomplexität, vorhandenen Unterlagen und gewünschtem Leistungsumfang ab. Für eine förderfähige Energieberatung nach DIN V 18599 kann das BAFA grundsätzlich 50 % des förderfähigen Beratungshonorars übernehmen.
Die DIN V 18599 ist die zentrale Normenreihe für die energetische Bilanzierung von Gebäuden und spielt insbesondere bei Nichtwohngebäuden eine zentrale Rolle. Sie berücksichtigt unter anderem unterschiedliche Nutzungszonen, Gebäudehülle sowie relevante technische Systeme.
Im Rahmen der BEG EM können bei Nichtwohngebäuden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik sowie Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung förderfähig sein. Der reguläre Zuschuss für diese Effizienzmaßnahmen beträgt grundsätzlich 15 %. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt bei Nichtwohngebäuden insgesamt 500 €/m² NGF und Kalenderjahr – unabhängig von der Anzahl der einzelnen Maßnahmen oder Anträge.
Im Rahmen förderfähiger BEG-EM-Einzelmaßnahmen werden Fachplanung und Baubegleitung grundsätzlich mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten auf maximal 5 €/m² NGF und insgesamt maximal 20.000 € begrenzt. Daraus ergibt sich bei Ausschöpfung der maximalen Kostenbasis ein maximaler Zuschuss von 10.000 €.
Ja. Im BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ wird eine Energieberatung nach DIN V 18599 grundsätzlich mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt in diesem Modul bis zu 4.000 €.
Die konkrete Reihenfolge hängt vom Förderprogramm ab. Bei BEG-EM-Einzelmaßnahmen wird vor Antragstellung grundsätzlich bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Dieser muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Ein Vertrag ohne die erforderliche Förderbedingung kann förderschädlich sein. Deshalb sollte die Antragssituation immer vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Ja. Ich betreue Projekte insbesondere in Aschaffenburg und dem Landkreis, Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis, im Spessart sowie Richtung Lohr am Main. Bei größeren Projekten sind auch weiter entfernte Standorte möglich.
Bei Neubau sowie grundsätzlich bei Verkauf oder Neuvermietung kann ein Energieausweis erforderlich sein, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei einem Bestands-Nichtwohngebäude muss geprüft werden, ob je nach Gebäude, Anlass und Datenlage ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis infrage kommt. Für bedarfsorientierte Bewertungen ist die DIN V 18599 maßgeblich. Mehr dazu auf meiner Seite Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Ich analysiere, wo Handlungsbedarf besteht, welche Förderwege realistisch sind und wie sich Investitionen sinnvoll priorisieren lassen. Kostenlose Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung.