FAQ Energieberatung - Ihre Fragen, unsere Antworten.

Ist ein Energieberater Pflicht?

  • Ein Energieberater ist nicht grundsätzlich Pflicht. Bei Fördermitteln, energetischer Sanierung oder bestimmten Heizungs- und Dämmmaßnahmen kann ein Energieberater jedoch notwendig sein. Er hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Energiekosten zu senken und passende BAFA- oder KfW-Förderungen zu sichern. Die Kosten für den Energieberater werden zumeist mit gefördert.

Welche Zuschüsse gibt es für Energieberater?

  • Für Energieberater gibt es Zuschüsse über BAFA und KfW. Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 %. Auch Fachplanung und Baubegleitung bei einer energetischen Sanierung können bezuschusst werden. So sparen Eigentümer Kosten und erhalten professionelle Hilfe bei Sanierung, Fördermitteln und Energieeinsparung.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan vom Energieberater?

  • Ein Sanierungsfahrplan vom Energieberater kostet je nach Gebäude meist zwischen 1.800 € und 2.500 €, für 1-3 FH Immobilien. Durch die BAFA-Förderung reduziert sich der Eigenanteil deutlich. Für Immobilien ab 3 Wohneinheiten gewährt das BAFA eine höhere Förderung. Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und gibt Eigentümern eine klare Schritt-für-Schritt-Übersicht für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.

Welche Förderungen für die Haussanierung gibt es?

  • Für eine Haussanierung gibt es Förderungen von BAFA und KfW. Bezuschusst werden unter anderem Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung und energetische Fachplanung. Ein Energieberater prüft, welche Maßnahmen sinnvoll sind, und begleitet die Sanierung fachgerecht.

Kann der Staat mich zwingen, mein Haus zu sanieren?

  • Der Staat kann Eigentümer nicht pauschal zwingen, ihr Haus komplett zu sanieren. Nach dem GEG gibt es aber einzelne Pflichten, zum Beispiel bei alten Heizungen, ungedämmten Rohrleitungen oder der obersten Geschossdecke. Ein Energieberater prüft, ob Ihr Haus betroffen ist und welche Maßnahmen wirklich notwendig sind.

Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden?

  • Private Wohnhäuser müssen nach aktuellem Stand nicht pauschal bis 2030 saniert werden. Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es nicht. Das GEG schreibt aber einzelne Nachrüstpflichten vor, zum Beispiel bei alten Heizungen, ungedämmten Leitungen oder der obersten Geschossdecke. Sprechen Sie mit einem Energieberater ihres Vertrauens. Er prüft, ob Ihr Haus betroffen ist und welche Maßnahmen wirklich notwendig und sinnvoll sind.

Was schaut sich ein Energieberater an?

  • Ein Energieberater schaut sich die Gebäudehülle, die Heizung und den Energieverbrauch Ihres Hauses an. Er prüft Fenster, Dach, Fassade, Keller, Warmwasser und Lüftung. So erkennt er Schwachstellen und empfiehlt passende Maßnahmen, um Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu verbessern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Energieberatung?

  • Für eine Energieberatung benötigen Sie die Baupläne bzw. Grundrisse der Immobilie. Wenn vorhanden gerne auch Verbrauchsabrechnungen und Angaben zur Heizungsanlage. Hilfreich sind auch Schornsteinfegerprotokolle und Nachweise zu bereits durchgeführten Sanierungen. Je besser die Unterlagen sind, desto genauer kann ich Ihr Haus bewerten. Evtl. notwendige Fotos fertige ich während der Besichtigung selbst an.

Wann sollte man Energieberater einschalten?

  • Der Energieberater ist nicht nur für die Förderung notwendig. Auch und gerade vor einer Heizungserneuerung sollte er frühzeitig eingebunden werden. Er prüft den Wärmebedarf des Hauses, bewertet die Gebäudehülle und hilft dabei, eine passende, effiziente und zukunftssichere Heizlösung zu planen.
*Maximal mögliche Fördermittel bei Einzelmaßnahmen für Privat-Eigentümer: Gebäudehülle: 20% | Heizung: 70%
Energieberater Hanau

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Thomas Westerwald
Energieberater